
|

|

Wer bezahlt was?
Die Krankenkassen tragen die Kosten für:
- Behandlungspflege, wenn sie vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt ist.
- Häusliche Krankenpflege, wenn dadurch Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden wird.
- Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege.
Die Pflegekassen tragen die Kosten für:
- Alle Leistungen gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz, sowohl in der ambulanten Pflege, wie auch in den Altentagespflegestätten.
Der Patient trägt die Kosten für:
- Alle Leistungen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.
|

|

Kostenlos bieten wir den Menschen:
- Betreuung und Unterstützung über die rein physische Hilfe hinaus
- Zeit zum Gespräch, für die Begleitung und zur Seelsorge

|

|